Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Foliencenter Andernach | Stand: 01.10.2026
Inhalt
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen Foliencenter Andernach, Augsbergweg 38, 56626 Andernach (nachfolgend „Foliencenter“), und seinen Auftraggebern. Sie betreffen insbesondere Fahrzeugfolierungen, Lackschutz- und Scheibenfolien, Gebäude- und Sicherheitsfolien, Werbetechnik, individuelle 3D-Drucke und Textildruck.
„Verbraucher“ sind natürliche Personen, die überwiegend zu privaten Zwecken handeln; „Unternehmer“ handeln bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit. Abweichende Vereinbarungen im jeweiligen Auftrag haben Vorrang. Entgegenstehende AGB von Unternehmern gelten nur, wenn Foliencenter ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.
Diese AGB werden nur Bestandteil eines Vertrags, wenn sie vor oder bei Vertragsschluss wirksam einbezogen wurden.
2. Angebote, Anfragen und Vertragsschluss
Darstellungen auf unserer Website, in sozialen Medien und in Werbematerialien dienen grundsätzlich der Information. Eine Anfrage über Kontaktformular, Telefon, E-Mail oder WhatsApp ist für sich genommen noch keine kostenpflichtige Bestellung.
Individuelle Angebote enthalten die wesentlichen Leistungen, gegebenenfalls verwendete Materialien, Preise und die vorgesehenen Termine. Soweit ein Angebot nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet ist, bleibt es freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein individuelles Angebot angenommen und der Auftrag von Foliencenter bestätigt wird oder beide Parteien die Ausführung vor Ort verbindlich vereinbaren. Gesetzlich vorgeschriebene Form- und Informationspflichten bleiben unberührt.
Nachträgliche Leistungsänderungen und Zusatzarbeiten werden mit dem Auftraggeber abgestimmt. Hierdurch entstehende Mehrkosten und Terminänderungen teilen wir vor ihrer Umsetzung mit, soweit die Umstände dies ermöglichen.
3. Leistungsumfang, Vorlagen und Freigaben
Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung sind das individuelle Angebot und die getroffenen Vereinbarungen. Beispielbilder, digitale Entwürfe und Bildschirmdarstellungen können material- oder darstellungsbedingt von der späteren Ausführung abweichen, soweit keine bestimmte Eigenschaft verbindlich vereinbart wurde.
Bei Druck-, Beschriftungs-, Textil- und 3D-Projekten stellt der Auftraggeber benötigte Inhalte, Maße, Logos oder Dateien in der vereinbarten Form bereit. Vor einer Produktionsfreigabe erhält er, soweit vereinbart, einen Entwurf oder eine Prüfmöglichkeit. Er soll Namen, Zahlen, Kontaktdaten und Gestaltungswünsche sorgfältig prüfen und erkannte Fehler mitteilen. Die gesetzlichen Rechte bei von Foliencenter zu vertretenden Fehlern bleiben unberührt.
Wir dürfen Leistungen ablehnen, deren Umsetzung rechtswidrig wäre oder erkennbar Rechte Dritter verletzen würde.
4. Mitwirkung, Zugang und Beschaffenheit der Untergründe
Der Auftraggeber informiert Foliencenter vor der Ausführung über ihm bekannte Umstände, die die Arbeit beeinflussen können, insbesondere Nachlackierungen, Steinschläge, Rost, Vorschäden, empfindliche Oberflächen, vorhandene Beschichtungen sowie Besonderheiten von Glasflächen und Fassaden.
Bei Arbeiten vor Ort gewährleistet der Auftraggeber zum vereinbarten Termin den erforderlichen und sicheren Zugang, soweit dies in seinem Verantwortungsbereich liegt. Werden ungeeignete oder auffällige Untergründe festgestellt, besprechen wir die technischen Möglichkeiten, Risiken und gegebenenfalls erforderliche Zusatzleistungen vor der weiteren Ausführung.
Ein dokumentierter Hinweis auf konkrete Risiken führt nicht zu einem pauschalen Ausschluss unserer gesetzlichen Haftung oder der gesetzlichen Mängelrechte.
5. Preise und Zahlung
Es gilt der individuell vereinbarte Preis. Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise einschließlich der anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer mitgeteilt. Bei ausdrücklich an Unternehmer gerichteten Angeboten können Preise als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben werden; dies wird kenntlich gemacht.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung nach vertragsgemäßer Erbringung und, soweit gesetzlich vorgesehen, Abnahme sowie Zugang der Rechnung innerhalb von zehn Tagen ohne Abzug zu zahlen. Vereinbarte Anzahlungen und Teilzahlungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Verzugszinsen. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Einseitige Preisänderungen nach Vertragsschluss erfolgen nicht; notwendige Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
6. Termine und Leistungsstörungen
Verbindliche Ausführungs- oder Liefertermine werden im individuellen Auftrag ausdrücklich festgelegt. Sonstige Terminangaben sind Planungsangaben. Wenn sich Verzögerungen abzeichnen, informieren wir den Auftraggeber zeitnah und stimmen das weitere Vorgehen ab.
Bei Umständen außerhalb unseres Verantwortungsbereichs, etwa nicht vorhersehbaren Lieferengpässen oder nicht zugänglichen Montageorten, prüfen wir eine angemessene Terminverschiebung. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers, insbesondere bei von uns zu vertretenden Verzögerungen, bleiben bestehen.
7. Fertigstellung, Abnahme und Mängelrechte
Bei abnahmefähigen Werkleistungen bieten wir dem Auftraggeber die fertige Leistung zur Abnahme an. Dabei können sichtbare Ausführungspunkte gemeinsam festgehalten werden. Der Auftraggeber wird gebeten, erkennbare Beanstandungen zeitnah mitzuteilen; die Wahrnehmung gesetzlicher Mängelrechte wird dadurch nicht von einer bestimmten kurzen Meldefrist abhängig gemacht.
Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte und Verjährungsfristen. Art und Umfang der Nacherfüllung sowie etwaige weitere Rechte richten sich nach dem auf den jeweiligen Vertrag anwendbaren Recht. Gesetzliche Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel und aufgrund übernommener Garantien bleiben unberührt.
Bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft bleiben die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB unberührt, soweit sie für den konkreten Vertrag anwendbar sind.
8. Besondere Hinweise zu Fahrzeugfolierungen
Für das Folieren oder Entfernen von Folien ist die Beschaffenheit des Untergrunds wesentlich. Nachlackierungen, beschädigter oder gealterter Lack, Steinschläge, Rost, Kunststoff- oder Carbonbauteile sowie frühere Reparaturen können das Ergebnis und das Risiko einer späteren Entfolierung beeinflussen.
Wir besprechen erkennbare Besonderheiten und dokumentieren gegebenenfalls vereinbarte Maßnahmen. Eine allgemeine Zusage, dass jede Folierung den Untergrund schützt oder bei jeder Entfolierung keinerlei Veränderungen auftreten, wird nicht abgegeben. Ebenso wird die Haftung für selbst verursachte Schäden nicht pauschal ausgeschlossen.
Pflegehinweise und gegebenenfalls vereinbarte Wartezeiten nach der Folierung werden bei der Übergabe erläutert oder zur Verfügung gestellt. Das Fahrzeug muss für notwendige Rangier- und Probebewegungen verkehrssicher sein. Für die Verwahrung und Behandlung überlassener Fahrzeuge gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
ZUSATZ FÜR FAHRZEUGFOLIERUNGEN
Folierungen schützen die Lackierung eines Fahrzeugs!
Die zehnjährige Erfahrung mit hunderten folierten und auch wieder entfolierten Fahrzeugen zeigt, dass die sehr seltenen partiellen Lackablösungen weder durch das Folienmaterial noch die Folierung selbst hervorgerufen werden und auch nur selten durch unsachgemäße Entfolierung zu begründen sind.
Vielmehr hat sich bislang meist eine nicht sachgerecht aufgebrachte Reparatur-Lackierung als verursachender Faktor herausgestellt, dies gilt solange geeignete Folien verwendet und Rahmenbedingungen sachgerecht eingehalten werden.
In der Automobilindustrie werden serienmäßig Fahrzeuge gefertigt, deren Lackierung einen Gitterschnittkennwert GT0 (Null) nach DIN EN ISO 2409 aufweist, dieser Wert sagt etwas über die Festigkeit des Lacks auf dem Untergrund aus.
Komplettfolierungs-Folien sind so konzipiert, dass die Kleberaft diesen Wert nicht übersteigt.
Das heißt die Klebkraft der Folie ist nicht so stark, dass sie die Haftkraft des Lacks übertrifft und somit den Lack abheben kann.
Wichtig ist, dass der Lack eines Fahrzeugs, welches foliert werden soll eine geschlossene Oberfläche hat.
Bei gebrauchten fahrzeugen ist darauf zu achten, dass Verwitterung und ggf. mangelhafte Pflege, wie z.B. nicht rechtzeitiges Entfernen von Vogelkot o.ä., nicht dazu geführt haben, dass der Lack stumpf oder gar rissig geworden ist.
Lackbeschädigungen wie Steinschläge, Kratzer oder Rost beeinträchtigen die Folierungs-Möglichkeiten und bilden keine ausreichende Basis für eine Gewährleistung und können zu Problemen bei der späteren Folienrückrüstung führen.
Es ist ausreichen belegt, dass keinerlei negative Einwirkung von der Folie auf den lack stattfindet, solange sich der lack in einem „neuwertigen“ Zustand befindet.
Bei Lackablösungen oder Lackveränderung können wir daher keinerlei haftung übernehmen.
Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
9. Besondere Hinweise zu Gebäude- und Sicherheitsfolien
Die Wirkung von Sichtschutz- und Spiegelfolien hängt unter anderem vom Produkt, dem Glasaufbau und den Lichtverhältnissen auf beiden Seiten der Scheibe ab. Insbesondere kann bei Dunkelheit und stärker beleuchteten Innenräumen die gewünschte Einblickhemmung nachlassen.
Sicherheits- und Splitterschutzfolien können je nach vereinbartem System die Splitterbindung oder den Widerstand einer Glasfläche verbessern. Sie machen Glas nicht generell unzerbrechlich oder einbruchsicher. Verbindlich zugesagte Produkteigenschaften und gegebenenfalls Prüfklassen werden nur vereinbart, wenn sie für das eingesetzte Gesamtsystem nachweisbar sind.
Vor einer Montage werden die für die Auswahl wesentlichen Angaben zum vorhandenen Glas und den Einbaubedingungen soweit erforderlich abgestimmt. Bei Arbeiten an fremden Gebäuden sorgt der Auftraggeber für erforderliche Zugangs- und Montageberechtigungen.
10. Individueller 3D-Druck und Textildruck
Individuelle 3D-Drucke und Textildrucke werden anhand der im Auftrag vereinbarten Gestaltung, Maße, Stückzahlen und Materialien gefertigt. Produktionsbedingte, geringfügige Abweichungen sind nur insoweit zulässig, als sie die ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit nicht beeinträchtigen.
Bei 3D-Druckteilen für mechanisch oder sicherheitsrelevante Anwendungen muss die Eignung für den konkreten Zweck vorab ausdrücklich geklärt werden. Ohne eine entsprechende Vereinbarung werden keine besonderen Zulassungen, Prüfklassen oder Eignungen für sicherheitskritische Einsatzbereiche zugesichert.
Bei Textilien informieren wir, soweit erforderlich, über Pflege und materialtypische Eigenschaften. Kundenseitig bereitgestellte Textilien oder Vorlagen werden nur nach entsprechender Vereinbarung verarbeitet; erkannte besondere Risiken stimmen wir vorab ab.
11. Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte und Referenzfotos
Der Auftraggeber versichert nach bestem Wissen, dass er zur Verwendung der von ihm überlassenen Bilder, Texte, Marken und Designs für den vereinbarten Auftrag berechtigt ist. Er informiert uns über bekannte Beschränkungen. Gesetzliche Haftungsregeln bleiben unberührt.
Fotos des Fahrzeugs, Gebäudes, fertiger Druckprodukte oder des Projektablaufs werden nur dann zu Werbe- oder Referenzzwecken veröffentlicht, wenn hierfür eine geeignete gesonderte Berechtigung beziehungsweise Einwilligung vorliegt. Die Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten erläutert die gesonderte Datenschutzerklärung.
12. Stornierung, Kündigung und Widerruf
Für Rücktritt, Kündigung und eine gegebenenfalls geschuldete Vergütung für bereits erbrachte Leistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften und etwaige ausdrücklich individuell vereinbarte Regelungen. Es wird keine pauschale Mindest-Stornogebühr von 20 Prozent festgesetzt.
Verbrauchern steht bei bestimmten Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Ob es im Einzelfall besteht oder ausgeschlossen ist – etwa bei bestimmten tatsächlich nach Kundenspezifikation hergestellten Waren –, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und der konkreten Vertragsgestaltung.
Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher vor Vertragsschluss eine gesonderte, zutreffende Widerrufsbelehrung und das gesetzliche Muster-Widerrufsformular. Ein vorzeitiger Leistungsbeginn innerhalb der Widerrufsfrist erfolgt nur nach Maßgabe der gesetzlichen Anforderungen.
13. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz. Dasselbe gilt bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die vorstehenden Regeln gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Schadenersatz:
Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
Produkthaftung:
Sollte auf einem Fahrzeug, oder auf einem anderen Objekt bei der Beschriftung / Folierung unabdingbar mit einem Cutter geschnitten werden, da es aus technischen Gründen nicht anders möglich ist, übernehmen wir keine Haftung, wenn dadurch der Klarlack, oder jeglicher anderer Untergrund beschädigt wird.
Des weiteren übernehmen wir keine Haftung, wenn der Kunde darauf besteht, dass auch das Dach foliert / beschriftet werden soll und es beim Aufbringen der Folie / Beschriftung sowie bei deren Entfernung derselben (aus Materialgründen des Fahrzeuges) zu Beulen oder Dellenbildungkommen kann.
Sollte es bei der Entschriftung / Entfolierung eines Fahrzeuges zu Lackablösungen kommen, was bei Original lacken normalerweise nicht vorkommt, jedoch bei etwaigen Nachlackierungen jeglicher Art oder Kunststoffteilen sowie Originalen/nicht Originalen Carbon teilen ( da wir dort nicht nachvollziehen können wie dick der klarlack ist oder die Verarbeitung ist) übernehmen wir keine Haftung!
Das Abstellen Ihres Fahrzeuges vor dem Gebäude der FirmaFoliencenter Andernach erfolgt auf eigenes Risiko! Die Firma Foliencenter Andernach kann keine Haftung für Diebstahl sowie der Beschädigung durch dritte Personen übernehmen. Benutzung der Parkfläche auf eigene Gefahr!
Das KFZ vom Auftraggeber muss verkehrssicher sein und mit einer Haftplicht- oder Vollkaskoversicherung mit maximal 500 EUR Selbstbeteiligung abgedeckt sein. Eine Haftung von der Firma Foliencenter Andernach über eine Selbstbeteiligung von 500 EUR hinaus ist ausgeschlossen.
14. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte bewegliche Waren bleiben, soweit rechtlich zulässig, bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises unser Eigentum. Bei fest mit Fahrzeugen, Gebäuden oder anderen Sachen verbundenen Leistungen gelten die gesetzlichen Eigentumsregelungen.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften, die bei grenzüberschreitenden Verbraucherverträgen gegebenenfalls anwendbar sind.
Ein ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz von Foliencenter wird nur vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist, insbesondere bei entsprechend kaufmännischen Vertragsparteien. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften wirksam; anstelle unwirksamer Bestimmungen gilt das Gesetz.
Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Als Erfüllungsort gilt: Foliencenter Andernach Augsbergweg 38 in 56626 Andernach.
Für alle Rechtsstreitigkeiten gilt als Gerichtsstand Andernach.
Foliencenter Andernach · Augsbergweg 38 · 56626 Andernach · info@foliencenter-andernach.de · +49 162 6219687