ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Mit Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und der Firma Foliencenter Andernach gelten für beide Partner nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen und gelten für alle unsere Offerte und von uns angenommenen Aufträge.
Unsere Angebote erfolgen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, immer freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als abgeschlossen.
Alle Lieferungen und Leistungen der Firma Foliencenter Andernach  von Bestellungen, per Fax oder mündlich per Telefon, schriftlich per Post oder Onlinebestellungen über das Internet oder andere Onlinedienste, liegen diesen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von der Firma Foliencenter Andernach.
Die Firma Foliencenter Andernach behält sich weiters vor, Sondervereinbarungen nur schriftlich anzuerkennen. Sollten diese Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht oder nur teilweise anerkannt werden, haben wir das Recht vom Verkauf zurückzutreten, ohne dass derio Käufer Schadenersatzansprüche geltend machen kann.


Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge:

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.


Zahlungs- und Lieferbedingungen:

Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Angebot oder im Bestellformular angeführten Preise. Alle angegebenen Preisangaben sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen vorbehalten.


Die von der Firma Foliencenter Andernach gestellten Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
Bei Zahlungsverzug ist die Firma Foliencenter Andernach darüber hinaus berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 2% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Bei Vorauszahlung ist die Firma Foliencenter Andernach erst mit Eingang der Zahlung zur Tätigkeit verpflichtet.
Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von Foliencenter Andernach. Ein zugesagter Liefertermin gilt als angehalten, wenn die Lieferbereitschaft von uns in der vereinbarten Frist dem Käufer angezeigt wird. Es können an uns keine Schadenersatzansprüche oder sonstige Ansprüche gestellt werden, wenn der von uns zugesagte Liefertermin aufgrund eines Lieferverzuges oder eines Versäumnis unserer Zulieferer zurückzuführen ist oder von uns nicht zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde.
Bei vorliegen höherer Gewalt, Maßnahmen von Behörden, fehlenden Unterlagen oder Spezifikation oder Auftreten sonstiger Umstände, die wir nicht beeinflussen können, wird der von uns zugesagte Liefertermin automatisch um die Dauer der vorliegenden Umstände hinausgeschoben.
Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber der Firma Foliencenter Andernach und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber nicht anerkannter Mängel, ist ausgeschlossen.

Bestellungen:

Bestellungen sind verbindlich.


Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung persönlich, per Fax oder mündlich per Telefon, schriftlich per Post über das Internet oder andere Onlinedienste zu den Bedingungen dieser AGB von der Firma Foliencenter Andernach angenommen.
Für Bestellungen, die per E-Mail an uns gesendet werden, übernehmen wir keine Garantie und Haftung für die Übermittlung, bzw. für die Richtigkeit der mitgelieferten Daten.
Mündliche Nebenabreden oder vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für unsere Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis zu entrichten.
Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die von der Firma Foliencenter Andernach nicht zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt eine Abstandsgebühr in der Höhe des von der Firma Foliencenter Andernach nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20% des Nettoauftragswertes als vereinbart.


Gewährleistung und Haftung:

Die Ware, Leistungen wie (Beschriftungen, Scheibenfolien, Werbegrafik, Gestaltungs), ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen.


Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.
Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware (Leistungen) als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung, aufgrund von Mängel, ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den Käufer (Auftraggeber) nicht, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern es ist dem Verkäufer (Auftragnehmer) vorher Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben.
Ist der Mangel behebbar, erfolgt die Gewährleistung durch kostenlose Behebung der nachgewiesenen Mängel in angemessener Frist. Die Behebung kann nach unserer Wahl, jedenfalls auch durch Austausch der mangelhaften Sache in angemessener Frist, erfolgen. Der Anspruch auf Preisminderung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Sollte der  2 Nachbesserungsversuch scheitern oder unmöglich sein, so ist der Auftraggeber zur Minderung berechtigt.
Gewährleistungsfrist auf  Waren oder von uns durchgeführten Arbeiten an Fahrzeugen beträgt 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Abnahme.

Schadenersatz:

Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.


Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

Produkthaftung:

Sollte auf einem Fahrzeug, oder auf einem anderen Objekt bei der Beschriftung / Folierung unabdingbar mit einem Cutter geschnitten werden, da es aus technischen Gründen nicht anders möglich ist, übernehmen wir keine Haftung, wenn dadurch der Klarlack, oder jeglicher anderer Untergrund beschädigt wird.



Des weiteren übernehmen wir keine Haftung, wenn der Kunde darauf besteht, dass auch das Dach foliert / beschriftet werden soll und es beim Aufbringen der Folie / Beschriftung sowie bei deren Entfernung derselben (aus Materialgründen des Fahrzeuges) zu Beulen oder Dellenbildungkommen kann.
Sollte es bei der Entschriftung / Entfolierung eines Fahrzeuges zu Lackablösungen kommen, was bei Original lacken normalerweise nicht vorkommt, jedoch bei etwaigen Nachlackierungen jeglicher Art, übernehmen wir keine Haftung!
Das Abstellen Ihres Fahrzeuges vor dem Gebäude der FirmaFoliencenter Andernach erfolgt auf eigenes Risiko! Die Firma Foliencenter Andernach kann keine Haftung für Diebstahl sowie der Beschädigung durch dritte Personen übernehmen. Benutzung der Parkfläche auf eigene Gefahr!
Das KFZ vom Auftraggeber muss verkehrssicher sein und mit einer Haftplicht- oder  Vollkaskoversicherung mit maximal 500 EUR Selbstbeteiligung abgedeckt sein. Eine Haftung von der Firma Foliencenter Andernach über eine Selbstbeteiligung von 500 EUR hinaus ist ausgeschlossen.


Verknüpfung von unserer Homepage

Die Firma Foliencenter Andernach übernimmt keine Haftung für Inhalte von externen Seiten und elektronischen Mitteilungen, die von unserer Homepage verlinkt sind.


Datenschutz:

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Firma Foliencenter Andernach im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten (Kundendaten) speichert und ausschließlich zur Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber weiterverwendet.

ZUSATZ FÜR FAHRZEUGFOLIERUNGEN

Folierungen schützen die Lackierung eines Fahrzeugs!
Die zehnjährige Erfahrung mit hunderten folierten und auch wieder entfolierten Fahrzeugen zeigt, dass die sehr seltenen partiellen Lackablösungen weder durch das Folienmaterial noch die Folierung selbst hervorgerufen werden und auch nur selten durch unsachgemäße Entfolierung zu begründen sind.
Vielmehr hat sich bislang meist eine nicht sachgerecht aufgebrachte Reparatur-Lackierung als verursachender Faktor herausgestellt, dies gilt solange geeignete Folien verwendet und Rahmenbedingungen sachgerecht eingehalten werden.
In der Automobilindustrie werden serienmäßig Fahrzeuge gefertigt, deren Lackierung einen Gitterschnittkennwert GT0 (Null) nach DIN EN ISO 2409 aufweist, dieser Wert sagt etwas über die Festigkeit des Lacks auf dem Untergrund aus.
Komplettfolierungs-Folien sind so konzipiert, dass die Kleberaft diesen Wert nicht übersteigt.
Das heißt die Klebkraft der Folie ist nicht so stark, dass sie die Haftkraft des Lacks übertrifft und somit den Lack abheben kann.
Wichtig ist, dass der Lack eines Fahrzeugs, welches foliert werden soll eine geschlossene Oberfläche hat.
Bei gebrauchten fahrzeugen ist darauf zu achten, dass Verwitterung und ggf. mangelhafte Pflege, wie z.B. nicht rechtzeitiges Entfernen von Vogelkot o.ä., nicht dazu geführt haben, dass der Lack stumpf oder gar rissig geworden ist.
Lackbeschädigungen wie Steinschläge, Kratzer oder Rost beeinträchtigen die Folierungs-Möglichkeiten und bilden keine ausreichende Basis für eine Gewährleistung und können zu Problemen bei der späteren Folienrückrüstung führen.
Es ist ausreichen belegt, dass keinerlei negative Einwirkung von der Folie auf den lack stattfindet, solange sich der lack in einem „neuwertigen“ Zustand befindet.
Bei Lackablösungen oder Lackveränderung können wir daher keinerlei haftung übernehmen.


Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
 

Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Als Erfüllungsort gilt: Foliencenter Andernach  Augsbergweg 38 in 56626 Andernach. 


Für alle Rechtsstreitigkeiten gilt als Gerichtsstand Andernach.