Impressum
Foliencenter Andernach
Augsbergweg 38
56626 Andernach
Tel. 0162/6219687
E-Mail.: [email protected]
Inhaber
Damian Bakon
Ust-Idnr. DE 310981592
St-Nr. 29/005/40435
Haftungsauschluss
1. Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen dem Auftraggeber und der Fa. Foliencenter Andernach. Jede abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Wir sind jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.
2. Urheber- und Markenrecht
Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der für die von ihm in Auftrag gegebenen Leistungen erforderlichen Urheber- und/oder Markenrechte ist oder sich, falls er nicht selbst Urheber und/oder Markeninhaber ist, vom Urheber und/oder Markeninhaber eine Genehmigung für die Verwendung der Abbildungen, Markenzeichen und/oder -namen eingeholt hat. Es wird vom Auftragnehmer nicht überprüft, ob der Auftraggeber im Besitz der für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Urheber- und Markenrechte ist. Eine Haftung gegenüber Dritten in Bezug auf Urheber- und/oder Markenrechtsansprüchen wird für die in Auftrag gegebenen Leistungen daher ausgeschlossen. Sollten die in Auftrag gegebenen Leistungen gegen Urheber- und/oder Markenrecht verstoßen, hat dies der Auftraggeber selbst zu verantworten.
3. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen sind in Bar oder per EC-Karte bei Übergabe/nach der Montage zu begleichen. Rechnungen per Überweisung sind sofern nicht anders auf der Rechnung an gegeben innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Ab dem 8. Tag werden Verzugszinsen berechnet. Jede Mahnung wird mit je Euro 10,00 berechnet. zzgl. Verzugszinsen. Sollte nach der dritten Mahnung keine Zahlung erfolgen, wird der Vorgang automatisch an die Rechtsabteilung weiter geleitet. Die Kosten dafür hat der Schuldner im vollen Umfang zu tragen. Geleistete Zahlungen bei Kartenzahlung und nicht gedecktem Konto, werden ebenfalls angemahnt und es entstehen zusätzliche Kosten für Sie.
4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum. Wir behalten uns das Recht vor die Ware wieder kostenpflichtig zu demontieren sollten Sie in groben Verzug sein. Bei einer Autoscheibentönung verweilt das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung beim Auftragnehmer (Pfandrecht) Die Kosten für eine Demontage jeglicher Art der Leistung und bei grobem Zahlungsverzug werden dem Auftraggeber/Schuldner in Rechnung gestellt.
5. Angebote/Entwürfe
Das einfache Angebot ist für Sie Kostenlos. Aufwendige Angebote mit zb. intensiver Preisrecherche, Entwurfsarbeiten, Grafikarbeiten oder sonstige Arbeiten und Vorschläge sind jedoch kostenpflichtig, sofern daraus später keine Auftragserteilung resultiert. Ferner behalten wir uns das gleiche Recht für die vor Ort Besichtigung, Vermessungsarbeiten und Fotoarbeiten offen. Sollte die Besichtigung eine größere Entfernung vom unserem Firmensitz entfernt sein und auch daraus ebenfalls keine Auftragserteilung resultieren, so sind wir berechtigt die Kosten für An/Abfahrt, Fahrzeugpauschale mit min. Euro 29,00 in Rechnung zu stellen. Eine Erlassung der o.g. Kosten, liegt allein im unserem ermessen. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber Farben/Abbildungen/Grafiken etc. oder Beschreibungen sind möglich. Preisänderungen sind vorbehalten. Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der zurzeit gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. . Der Entwurf ist vom Auftraggeber gründlich zu prüfen. Für evtl. Fehler bei der Erstellung oder Übermittlung wie z.B. Rechtschreibung, Schrifttyp, Dimensionsangaben etc., wird keine Haftung unserseits übernommen.
6. Reinigung / Untergründe
Bringen Sie in Ihrem eigenen Interesse ein sauberes Fahrzeug mit. Von außen frisch gewaschen in der Waschstraße und von innen gut ausgesaugt. Aufgewirbelter Staub/Dreck vom Polster oder Boden könnte während der Montage aufgewirbelt werden und sich statisch angezogen, dauerhaft unter der Folie absetzen. Im Preis inbegriffen ist nur die gründliche Scheiben Reinigung von innen, aber nicht die Fahrzeug Innen-/Außenreinigung selbst, dies ist Grundvoraussetzung für eine Scheibentönung. Reinigen Sie bitte auch in den Ecken und Winkeln wo die jeweilige Scheibe verbaut ist. Dies wird leider von dem meisten selten oder nie gemacht. Da das Verständnis von "sauber und gereinigt" sehr unterschiedlich interpretiert wird und wir Festpreise anbieten, müssen wir eine erforderliche Reinigung extra berechnen. Entfernen Sie evtl. Hundehaare o.ä. unbedingt sorgfältig, insbesondere an den Scheiben-Rändern. und an den Verkleidungen/Dachhimmel rundherum der zu tönenden Scheiben. Haare könnten von der Folie statisch angezogen werden und sind während der Montage kaum sichtbar. Hundebesitzer sollten daher sehr GRÜNDLICH reinigen. Sollten Sie alte Klebe Reste o.ä. auf den Scheiben haben oder hatten, so teilen Sie uns dieses Bitte unbedingt mit. Oftmals werden die Klebe Reste nicht zu 100% entfernt und Sie haben später Reste vom Kleber unter Ihrer Tönung sichtbar. Diese stellen müssen zuvor speziell behandelt werden und sind mit einer Standard Reinigung nicht zu entfernen und sind auch nur sehr sehr schwer sichtbar. Das Entfernen alter Folie oder Kleber Reste ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Bei Kombi´s entfernen Sie Bitte die Gepäckraum-Abdeckungen etc. klappen Sie die Sitze im Fond um und entfernen Sie bitte Kindersitze etc. von den Rückbänken und halten Sie den Kofferraum frei, da hier gearbeitet wird. (nicht bei Limousinen) Bei Limousinen/Stufenheck Modellen mit feststehender Heckscheibe entfernen Sie Bitte zuvor die hinteren Kopfstützen (speziell bei BMW) Saugen Sie Bitte gründlich die Hutablage bis in den tiefsten ecken ab und entfernen Sie evtl. vorhanden Haare jeglicher Art, besonders im unteren Scheiben-Bereich und halten Sie die Rückbank kpl. frei Bei Transportern o.ä Bitte die Sitze umzuklappen und keine Baumaterialien o.ä. im Fahrzeug lassen, die den Arbeitsablauf behindern könnten. Bitte erledigen Sie diese Vorarbeiten schon VOR der Abgabe. Eine zusätzliche Reinigung ist nicht im Preis inbegriffen. JEDE Scheibe muss frei zugänglich sein. Auf manchen Oberflächen, speziell bei Folierung auf lackierten Oberflächen kann es nach längerer Zeit zu Farbabweichungen kommen, was aufgrund von UV Strahlung als völlig normal anzusehen ist. Wir übernehmen daher keinerlei Garantie/Sachmängelhaftung dafür, falls Schriften oder andere von uns angebrachte Folien wieder entfernt werden und es dabei zu Farbunterschieden oder sonstigen Schäden kommt. Bei jedem Angebot gehen wir von einer normalen Verschmutzung des Untergrundes aus (Keine Hartnäckigen Verschmutzungen wie z.B. Teerreste o.ä.). Sollte jedoch ein Untergrund einer besonderen Vorbehandlung unterzogen werden müssen, so wird dieses evtl. zusätzlich berechnet und kann vom ursprünglichen Angebot abweichen.
7. Allgemeines zur Montage von Auto Scheibentönung
Zum Thema Reinigung lesen Sie Bitte den Abschnitt #5. Trotz größter Sorgfalt ist es nicht möglich eine Scheibentönung völlig Staubfrei zu realisieren, da es reinste Handarbeit ist und in unsere Athmosphärischen Umgebung, Staub vorhanden Ist Wir weisen deshalb vorab darauf hin dass bei genauer Betrachtung aus nächster Nähe Staubpartikel/Umwelteinflüsse (kleine weiße Pünktchen) erkennbar sein können und dies kein Grund zur Reklamation oder Erneuerung darstellt, insbesondere an den Rändern und wo Verkleidung teilweise sehr eng sind und diese nicht demontiert werden, es sei denn dies wurde ausdrücklich zusätzlich gegen Aufpreis in Auftrag gegeben. Bei verspiegelten Folien verstärkt sich dieser Effekt noch etwas mehr. Es können ausschließlich Glasscheiben beklebt werden. Für Kunststofffenster (zb. Campingbus, Cabriolet, Smart Seitenfenster) kann keine Garantie übernommen werden, da es evtl. zu Reaktionen des Klebers mit dem Kunststoff führen kann und die Haltbarkeit und Blasenbildung entstehen kann. An verstellbaren Fenstern ist das Ziel den sichtbaren Bereich im geschlossenen Zustand zu tönen. Die Folie kann und darf gemäß AGB an diesen Fenstern nicht ganz bis an den oberen Rand verlegt werden. Bei Fahrzeugen ohne Siebdruckrand bleibt aus technischen Gründen ein ca. 2 mm schmaler, teilweise ungleichmäßiger Lichtspalt am Rand bestehen, dieser kann auch teilweise ungleichmäßig verlaufen, da hier die Folie nicht unter das Gummi geschoben werden kann, eine Verbindung der Folie mit dem Gummi ist gemäß AGB unzulässig. In einzelnen Fällen kann der Gummi-Rand gegen Aufpreis eingeschnitten werden. Bei Fahrzeugen mit Siebdruckrand ( schwarzer und gepunkteter Rand) haftet die Folie im nicht getrockneten Zustand zunächst sehr schwer oder gar nicht. Wir haben aber keinerlei Einfluss auf eine gleichmäßige Haftung am Siebdruckrand nach Austrocknung. Dieser Rand zeichnet sich im getrockneten Zustand als heller Rand aus. Es gibt Fahrzeuge an denen der Siebdruckrand sehr breit ist, (z.B. BMW 3 Compact) dieser Bereich kann nach der Trocknung sehr ungleichmäßig/fleckig trocknen. Wir haben leider keinerlei Einfluss darauf und es stellt keinen Mangel dar. Es hilft nur über mehrere Tage, das nachdrücken der Folie in diesem Bereich. Bei Limousinen ist die Montage teilweise extrem schwierig. Im unteren Bereich kann es zu Haftproblemen der Folie führen, da es sehr eng und verwinkelt ist. In seltenen Fällen empfiehlt es sich die Hutablage zu demontieren, was natürlich mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, oder Sie demontieren diese selbst vorab. Anliegende Verkleidungen an den Scheibenrändern die mit Stoff/Filz o.ä. bezogen sind, müssen die losen Fasern leicht verödet werden um die Folie Staub/Fusselfrei ein zu legen. Das übertönen einer 3 Bremsleuchte ist gesetzlich verboten. Trotz des Verbot stört dies einige Kunden nicht. Wir weisen deshalb hiermit darauf hin das dieses in bestimmten Fällen möglich ist, es aber zu Haftproblemen und Blasenbildung an den Bereichen führen kann wo wir und unsere Spezialwerkzeuge Ihre Grenzen erreichen. Wir übernehmen in diesem Fall daher keinerlei Garantie/Gewährleistung für die Erneuerung der gesamte Heckscheiben Folie. Immer häufiger kommt es bei einigen Fahrzeugmodellen im Heckscheiben Bereich zu Spannungs-/Dehnungsfugen. Diese verlaufen überwiegend quer zum Heizdraht, welche in diesem Fall eine nicht sichtbare und kaum spürbare Unebenheit haben und die Folie dann schwer haftet. Trotz intensivem andrücken, können diese sofort oder Stunden später wieder kommen. Es ist daher zwingend erforderlich das Sie dies in den nächsten 1-2 Tagen unbedingt beobachten und zur Nachkontrolle kommen oder ggf. selbst nachdrücken. Das gröbste verschwinden aber meistens von selbst, sobald die Feuchtigkeit getrocknet ist. Sollten Sie nicht zurecht kommen, führen Sie Ihr Fahrzeug unbedingt max. 2-3 Tage später bei uns vor. Wir können in diesem Fall sonst nicht garantieren das evtl. einige Dehnungsfugen später sichtbar bleiben. Bei Heckscheiben ist außerdem zu beachten das diese nur eingeschränkt gereinigt werden können um die Heizdrähte nicht zu beschädigen. Ablagerungen (besonders bei älteren Modellen) oder kleinste Glaspickel oder Unregelmäßigkeiten auf der Scheibe werden nach dem tönen sichtbar und es kommt zur Abhebung der Folie in diesem Bereich. Besonders an der Heckscheibe werden nach der Tönung selten Kratzer wahr genommen die vorher nicht sichtbar wahren. Durch den meist dunkel gewählten Grad der Tönung sind diese dann deutlich sichtbar und stammen daher nicht von der Montage. Es lässt sich auch nicht ganz vermeiden das mal Wasser über Türverkleidungen o.ä. läuft und später sichtbar sein könnte. Es handelt sich hierbei lediglich um weiches 5 fach gereinigtes Wasser. Sollte dennoch nach Trocknung mal Wasserränder sichtbar bleiben, liegt das an dem Staub/Dreck im Polster. Abhilfe wird mit einem feuchten Tuch geschafft. Die Folie ist kratzfest, jedoch nicht stoßfest, d.h. alles was Glas zerkratzen würde beschädigt auch die Folie. Bei Fahrzeugen mit Ausstellfenstern müssen diese bei einigen Modellen demontiert werden um die Folie sauber unter den Haltern zu verlegen. Hierbei kann es vorkommen das einzelne Schauben fest sitzen und ausgebohrt werden müssen. Dies ist mit Zusatzkosten verbunden. Einige Dachspoiler Varianten erschweren die Vorbereitungsarbeiten von außen und werden je nach Spoiler Variante extra berechnet. I.d.R. werden keine weiteren Verkleidungen, Bremsleuchten, Spoiler o.ä. demontiert, in Ausnahmefällen ist dies aber unumgänglich um die Folie überhaupt verlegen zu können und wird extra berechnet. In manchen Fällen kann es vorkommen, dass Werkzeugspuren nach der Tönung erkennbar bleiben können um die Folie hinter Verkleidungen/Ränder korrekt verlegen zu können. Diese sind aber meist nur von innen und bei sehr genauem hinschauen gegen das Licht erkennbar und stellen keinen Mangel dar. Es kann vorkommen das bei einigen Fahrzeugtypen eine Teilung der Heckscheiben-Folie erforderlich ist. Hierbei entsteht eine Schnittkante wo zwei Teile Folie zusammen geschoben werden. Diese Kante ist später teilweise sichtbar . Für das Anbringen eines dauerhaften Werbeaufklebers unter der Scheibentönung, gewähren wir einen einmaligen Nachlass, je Aktion. Am Rand des Aufklebers kann später ein Hohlraum entstehen (ähnlich wie an den Heizdrähten der sich als heller Rand absetzt. Evtl. vorhandene Scheibendämpfer/Kippmechnismen bleiben bis zur völligen Austrocknung demontiert, da sich sonst die Folie in diesem Bereich verziehen könnte. (Zum Thema Trocknung und Nachkontrolle lesen Sie Bitte Abschnitt #8) Deshalb wird das Fenster ggf. zunächst nur mit Klebeband fixiert. Die Fahrweise ist entsprechend an zu passen. In Einzelfällen kann es je nach Folien Wahl zu Beeinträchtigung von fest Installierten Telefonen oder Navigationsgeräten führen. Eventuelle Mängel müssen umgehend schriftlich angezeigt werden. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
8. Trocknung / Nachkontrolle
Beobachten Sie Ihre Tönung in den ersten Tagen genau und beachten Sie Bitte das Sie max. 1-2 Tage später nach vorheriger Tel. Vereinbarung zur Nachkontrolle kommen sollten, da es völlig normal ist, das einige Stellen noch einmal nachgearbeitet werden müssen. Wenn sich evtl. sog. Wasser-Nasen am Rand, aufgrund von Restfeuchtigkeit bilden, können Sie diese auch nach Einweisung selbst gelegentlich mit dem Finger oder einem Rakel (Leihgabe von uns) nach außen weg drücken. Wenn aber Blasen außerhalb des Randes sichtbar sind, kommen Sie Bitte umgehend nach Tel. Rücksprache vorbei. Eine Korrektur im getrockneten Zustand ist nicht mehr möglich und es besteht kein Garantieanspruch. Die Folie benötigt je nach Witterung ca. 1-4 Wochen zum Austrocknen. (je kälter um so länger) Benutzen Sie in diesem Zeitraum keine Heckscheibenheizung und öffnen Sie keine verstellbaren Fenster, die getönt wurden.
9. Entfernen von Scheibenfolie
Beim entfernen von Scheibenfolie an der Heckscheibe oder auch vereinzelte Seitenscheiben mit Antennen... kommt es in äußerst seltenen Fällen zu Beeinträchtigungen und Risiken (in 1 von 100 Fällen) Unter der Folie befindet sich ein Kleber der vollflächig auf der Scheibe vorhanden ist und entfernt werden muss. Trotz äußerster Sorgfalt und einem speziellen Verfahren können aber spätere Beeinträchtigungen durch Beschädigungen einzelner oder mehrerer Heizdrähte/Antennen nicht ganz ausgeschlossen werden. Wir übernehmen keine Haftung für derartige Schäden. Wir haben darauf leider absolut keinen Einfluss. Um den Kleber zu erweichen wird ein spezielles Lösemittel verwendet, dies hat einen intensiven Eigengeruch, der aber nach einiger Zeit verfliegt und nicht Gesundheitsschädlich ist. So wie bei der Montage wird auch bei der Demontage von Folie reichlich Wasser benötigt. Hierbei kann trotz Abdeckung Wasser in geringen Mengen über Türverkleidungen etc. laufen, was aber wieder rückstandlos trocknet. In seltenen Fällen bleiben Wasserränder zurück, was darauf zurück zu führen ist das die betroffenen Stellen verschmutzt waren. Diese lassen sich aber später mit einem feuchten Tuch leicht ausreiben.
10. Hol,-Bringservice und Versicherung
Der Hol-, u. Bringservice ist kostenpflichtig, und abhängig von der Entfernung und Aufwand. Noch nie passiert aber trotzdem wichtig! Trotz größter Sorgfalt wir mit Ihrem Eigentum umgehen, weisen wir Sie hiermit ausdrücklich darauf hin, das wir keine Haftung für evtl. Schäden bei der Überführung übernehmen können. Im Falle eines Unfalls haften Sie bzw. Ihre KFZ Haftpflicht oder Teil-/Vollkasko Versicherung für den entstandenen Schaden im vollen Umfang. Das gleiche gilt für evtl. Schäden die auf dem Betriebsgelände beim Rangieren, bewegen des Fahrzeuges durch uns entstehen.
11. Fahrzeugelektrik und Funktionsfähigkeiten
Für die Montage der Folie an elektrischen Seitenfenstern muss der Zündstrom für ca. 15 min. je Scheibe eingeschaltet bleiben. Eine intakte Batterie verkraftet das ohne Probleme, zumal vorher alle zusätzlichen Verbraucher wie z.B. Lüftung oder Radio ausgeschaltet werden. Aufgrund der teilweise komplizierten Bedienung der ganzen Modelle, sollte das von Ihnen schon vor der Abgabe erfolgt sein. Es ist außerdem erforderlich das alle Schalter im Fond zum Bedienung der elektrischen Fenster einwandfrei funktionieren, da sonst keine Montage möglich ist. Wir weisen aber darauf hin, dass max. 1% im Jahr der Fahrzeuge die Batterie nach der Montage fremd gestartet werden muss. Diesen Fremdstart können wir aus rechtlichen und Sicherheitsgründen nicht durchführen. Eine entladene Batterie ist nach dieser kurzen Zeit deutet meistens auf einen Defekt hin und ist nicht unser Verschulden. Dafür empfiehlt es sich ein Pannendienst o.ä. hinzu zu ziehen. Die Folie wird und muss immer mit Wasser montiert, dies ist soweit auch kein Problem. Sollte trotzdem durch das Wasser oder Rakeln Schäden an der Elektrik oder am Fahrzeug entstehen, können wir keine Haftung für Folgeschäden übernehmen.
12. Vor-Ort-Service
Der "Vor-Ort-Service" an Ihrem Wunschort ist kostenpflichtig. Beachten Sie Bitte das evtl. Nacharbeiten erforderlich sind und wenn diese nicht von Ihnen nach Einweisung ausgeführt werden, eine neue An,-Abfahrt, Fahrzeugpauschale berechnet wird. Voraussetzung für die vor Ort Montage ist eine saubere, staubfreie geräumige Werkstatt/Garage etc. mit Stromanschluss und min. 17 Grad Celsius erforderlich. Eine Montage im freien ist nicht möglich.
13. Gebäudeverglasung
Die Montage erfolgt bei Isolierglasfenstern immer von außen, da bei einer Montage von innen die Scheibe aufgrund der Absorbierung der Sonnenstrahlen platzen könnte. Es gibt Ausnahmen wo die Folie von innen montiert werden kann, wir raten davon aber dringend ab, außer bei Einfachverglasung. Bei einer Innen Verlegung mit Isolierglas auf Kundenwunsch übernehmen wir keine Gewährleistung für Folgeschäden. Bei der Montage muss immer ausreichend Platz zum Scheibengummi vorhanden sein, deshalb ist ein spalt von bis zu 2 mm völlig normal und ist kein Grund zur Reklamation. In den Ecken kann es zu Unregelmäßigkeiten der Folie kommen. Da die Folie von außen geklebt wird, ist eine Staubfreie Montage unmöglich und kann nicht gewährleistet werden. Es können daher aus näherer Betrachtung Staubpartikel o.ä. Umwelteinflüsse sichtbar sein, besonders an den Kanten der Fenster. Im besten Fall ist die Montage von innen an der Außenseite möglich. Hierdurch wird das Risiko des Staubeinschluss verringert. Die Kantenversiegelung kann später sichtbar sein. Für die Montage muss ausreichend Platz vorhanden sein. Es dürfen sich keine elektronischen Geräte oder sonstige Wasserempfindliche Gegenstände in der Umgebung befinden. Entfernen Sie Bitte alles Mögliche vor dem Montage-Termin um Schäden zu vermeiden. Nach der Montage können die Scheiben/Folie noch etwas verschwommen aussehen und Wasserblasen aufweisen. Je nach Witterungsverhältnissen dauert dies ca. 2-6 Wochen bis zur Austrocknung. Innerhalb der ersten ca. 4 Wochen Bitte die Folie nicht reinigen. Für die zukünftige Reinigung verwenden Sie Bitte keine ätzenden oder scheuernden Mittel.
14. Terminvereinbarung / Aufträge
Mit dem Absenden des Formulars zur Auftrags,-Terminbestätigung erteilen Sie uns einen schriftlichen Auftrag zur Durchführung einer kostenpflichtigen Dienstleistung. Die erforderlichen Vorbereitungen und die Zeit, die für die Ausführung der Arbeiten benötigt wird, ist für Sie nach dem Absenden des Formulars verbindlich. Gemäß § 312g Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 9 BGB wird der Widerruf vom Rückgaberecht hiermit ausgeschlossen. Bitte erscheinen Sie pünktlich (+/- 10 min.) zur vereinbarten Zeit mit einem von außen frisch gewaschenem (egal welche Witterung) und von innen gereinigtem Fahrzeug (so das kein Staub im Arbeitsbereich ausgewirbelt werden kann) Die Scheiben-Reinigung von innen ist selbstverständlich im Preis inbegriffen. Ausführliche Info´s zur Reinigung im Abschnitt #6. Terminverschiebungen oder Absagen sind bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos möglich. Die Absage oder Schiebung muss zur Sicherheit für beide Parteien in Schriftform, am besten und schnellsten per e-Mail erfolgen. Um Ausreden vor zu beugen, das kein Internet, Netz o.ä. vorhanden war, können Sie uns auch anrufen 0162/6219687 und wir bestätigen Ihnen dann gerne die Absage schriftlich für Sie als Nachweis. Bei Abwesenheit ist ein Anrufbeantworter 24 Stunden zum hinterlassen einer Nachricht eingeschaltet. Notieren Sie sich Bitte als Nachweis die genaue Uhrzeit Ihres Anrufes und senden Sie auch zu Ihrer Sicherheit Ihre Tel. Nr. mit um Missverständnisse vor zu beugen. Ihr Anruf wird automatisch protokolliert und kann somit ggf. ganz einfach zugeordnet werden. Absagen von weniger als 24 Stunden vor dem Termin, müssen wir Ihnen mit 35% der vereinbarten Bruttopreises für den Ausfall in Rechnung stellen. Dies erfolgt auch, wenn Ihr Termin aufgrund eines Defekt am Fahrzeug, massiver Unpünktlichkeit, Krankheit, Unfall, oder sonstigen Gründen nicht ausgeführt werden kann. Sagen Sie daher im eigenen Interesse immer rechtzeitig ab. Bei einem Verschulden durch einen Dritten, müssen Sie gegenüber dieser Person ggf. Ihre Kosten geltend machen. Dem Kunden wird ausdrücklich gestattet den Nachweis zu erbringen, dass er im konkreten Fall, angemessene Betrag niedriger ist als die vereinbarten 35% der Auftragssumme. Fahren Sie rechtzeitig los, berücksichtigen Sie vor allem das hohe Verkehrsaufkommen in unserer Stadt, die Autowäsche usw. Wir bitten um Ihr aufrichtiges Verständnis das aufgrund von Häufungen der Ausfälle z.B. Spaßtermine, Vergesslichkeit, schlechte Organisation oder sonstigen Ausreden diese Kosten-Sicherungsmaßnahmen zwingend erforderlich geworden sind. In Ausnahmefällen kann eine Teil der Kosten bei einem umgehenden Folgetermin wieder verrechnet werden. Der vereinbarte Preis kann vom tatsächlichen Endpreis aufgrund von zusätzlich gewünschten Leistungen abweichen. Er dient hier aber Berechnungsgrundlage. Falsche Angaben im Formular werden als Betrugsversuch geahndet.
15. Gutscheine
Bezahlte Gutscheine sind 3 Jahre ab Datum der Ausstellung gültig und verlieren danach Ihre Gültigkeit. Die Übergabe erfolgt in Form eines Gutschein, welcher wie Bargeld anzusehen ist. Bei Verlust leisten wir keinen Ersatz. Eine Barauszahlung des Gutscheines ist nicht möglich. Gutscheine sind nur mit Datum, Unterschrift und Firmenstempel gültig. Gutscheine für eine kpl. Tönung sind jederzeit einlösbar, jedoch bezieht sich der Preis auf die jeweilige Saison indem der Gutschein erworben wurde. Hauptsaison: März-Oktober Nebensaison: November-Februar.
16. Rechtliche Hinweise Scheibentönung / Sonnenblendstreifen
Eine Autoscheibentönung darf aus rechtlichen Gründen erst ab der B-Säule erfolgen. Getönte Folien dürfen nicht an der Frontscheibe und an den beiden vorderen Seitenscheiben angebracht werden. An der Heckscheibe dürfen getönte Folien nur angebracht werden, falls sich ein zweiter (intakter) Außenspiegel am Fahrzeug befindet. Tönungsfolien für Autoscheiben müssen gem. §22 a Abs.1 Nr.3 StVZO in einer Bauart (ABG) ausgeführt werden. Diesbezüglich ist der $ 35 b Abs.2 StVZO zu berücksichtigen, der verlangt dass für den Fahrer des Fahrzeuges ein ausreichendes Sichtfeld gewährleistet sein muss. Ein ausreichendes Sichtfeld gilt als gewährleistet, wenn sich die Sichtgrenze binnen eines Halbkreises mit 12m Radius (Sichthalbkreis von 180°) befindet. Außerdem müssen Frontscheiben mindestens 75% des Lichtes durchlassen, alle anderen Scheiben mindestens 70% Das Typ-und Prüfzeichen muss auf jedem Stück Folie gut erkennbar sein. Die Scheiben dürfen mit der Folie nur bis zur Scheibenhalterung beschichtet werden. Das Verklemmen oder Verbindung der Folie mit der Scheibenhalterung und/oder der Gummidichtung ist unzulässig. Die ABG ist immer im Fahrzeug mit zu führen. An Fahrzeugen mit serienmäßiger 3 Bremsleuchte in der Heckscheibe, ist es vorgeschrieben die Folie in diesem Bereich frei gelassen und die Folie auszuschneiden. Der Ausschnitt kann auch ungleichmäßig sein. Sonnenblendstreifen an der Windschutzscheibe dürfen in Deutschland genehmigungsfrei angebracht werden, wenn folgende Einschränkungen beachtet werden:Die Gesamtfläche aller an der Scheibe befestigten Aufkleber darf 0,1 qm nicht überschreiten,es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche beklebt sein,die Scheibeneinfassung muss von Aufklebern frei bleiben,die nach § 35b Absatz 2 Satz 1 der StVZO geforderte freie Sicht muss sichergestellt sein.(Für den Fahrzeugführer muss ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein.
17. Garantie/Gewährleistung
Prinzipiell erklären Sie die Lieferung/Montage mit Zahlung der Rechnung als ordnungsgemäß anerkannt. Wenn ein Grund zur Reklamation besteht, wird der Mangel selbstverständlich, sofern berechtigt und nicht durch mutwillige Beschädigung von Personen o.ä. verursacht wurde behoben. Für den Einbau haben Sie die gesetzlich vorgeschriebenen 2 Jahre Gewährleistung. In einem Fall der berechtigten Reklamation liegt die Haftung beim Hersteller. Dieser entscheidet letztendlich darüber ob hier ein Garantiefall vorliegt oder nicht. Jeder Mangel ist schriftlich anzuzeigen und zu dokumentieren. Die Vorlage der Original Rechnung ist zwingend erforderlich. Die Garantie/Gewährleistung entfällt zb. auch wenn Sie sich nicht an die Regeln und Vorgaben halten, was "nach der Montage unbedingt zu beachten ist" halten. Welche Folie verbaut wurde ist anhand der ABG Nr. auf der Folie oder in der ABG ersichtlich.
18. Datenschutz
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden, wobei die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen beachtet werden, insbesondere die Telekommunikationsdienstunternehmen-Datenschutzverordnung (TDSV). Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis. Die vom Auftraggeber angelieferten Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. In einigen Fällen erlauben wir uns Fotos der Arbeiten als Referenzbild im Internet auf unserer Internetseite zu veröffentlichen. Sollte jedoch einer dieses nicht wünschen, so ist uns dieses schriftlich mitzuteilen.
19. Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt der Vertrag samt aller übrigen Bestimmungen gültig. Die Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt. Wir sind berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch Erklärung an Rechtsnachfolger zu übertragen, soweit wir uns für die Erbringung einer Leistung verbürgen. §306 BGB.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von der Firma Foliencenter Andernach.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.